Lisa Unselt

Tierkommunikation  und Energiearbeit


Informationen


Urteil vom Bundesverfassungsgericht 02.03.2004:

Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch geistiges Heilen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktiker Erlaubnis.

Geistiges Handeln dient zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung beim Arzt oder Heilpraktiker. Eine Heilung kann weder versprochen noch garantiert werden.



Eine Ust wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nicht erhoben. 












 
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